Kosten

Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - gesetzlich festgelegt.
Im Zivilrecht richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert, beziehungsweise dem Streitwert. Eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren ist dem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen möglich.

Das heißt für Sie ganz konkret: Wie zum Beispiel auch bei Ärzten kostet in Deutschland ein erfahrener und spezialisierter Anwalt vom Grundsatz her genauso viel wie ein unerfahrener und nicht spezialisierter Anwalt.

Für eine Überschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Damit Sie keine Überraschung erleben, werde ich Sie am Anfang meiner Tätigkeit über die zu erwartenden Kosten so genau wie möglich informieren.

Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese Versicherung in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten. In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten werden die Kosten für die Erstberatung übernommen. Dazu notwendig ist eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung. Um diese zu erhalten, werde ich mich in Ihrem Auftrag mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten aufkommt.

Kostenerstattung durch den Gegner

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Ihr Gegner zur Übernahme der Koste verpflichtet, die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind. Bei den Kosten eines Gerichtsprozesses ist dies in der Regel dann der Fall, wenn Sie den Prozess gewinnen. In Scheidungsverfahren und Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft trägt grundsätzlich jede Partei die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes und die Hälfte der Gerichtskosten. In Ausnahmefällen ist eine Kostenerstattung möglich. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung hat Ihr Gegner Ihnen ebenfalls in vielen Fällen Ihre Kosten zu erstatten. Hierüber berate ich Sie gerne in Ihrem konkreten Fall.

Verfahrenskostenhilfe

Je nach Einkommensverhältnissen werden die anfallenden Gerichtskosten und die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt gegebenenfalls vom Staat getragen. Dies muss bei Gericht beantragt und von diesem genehmigt werden. Bei Bedarf werde ich Sie über die Voraussetzungen anhand Ihrer konkreten Daten informieren.